In der Regel erfolgt der Kircheneintritt durch die Taufe. Handelt es sich um einen Übertritt von einer anderen christlichen Kirche, spricht man von Konversion. Soll der Kircheneintritt nach zuvor erfolgtem Kirchenaustritt erfolgen, so spricht man von Rekonziliation.
In diesem Fall gilt es, den Austritt rückgängig zu machen. Dazu muss geklärt werden, warum der Kirchenaustritt erfolgt ist und ob die Gründe, die zum Austritt geführt haben nun nicht mehr vorliegen oder nicht mehr für so gewichtig empfunden werden. Bitte wenden Sie sich dazu an den zuständigen Seelsorger vor Ort und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.